Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeindeparlaments für die Amtsdauer 2018 - 2022
Mit Beschluss des Bezirksrats vom 4. Oktober 2018 wurde Daniel Wilhelm aufgrund Veränderungen in seinem Berufsleben aus dem Gemeindeparlament Schlieren entlassen. Gemäss § 108 in Verbindung mit § 111 des Gesetzes über die politischen Rechte wird bei einem Rücktritt aus dem Gemeindeparlament die erste Ersatzperson auf der betreffenden Liste vom Stadtrat als gewählt erklärt. In Anwendung des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) hat der Stadtrat Schlieren an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2018
Andres Uhl, Alter Zürichweg 26, 8952 Schlieren, CVP,
per 1. Januar 2019 für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022 als Mitglied des Gemeindeparlaments als gewählt erklärt.
Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Stadtrat Schlieren