Kehricht und Sperrgut
Alle vermischten Abfälle, die in den Haushaltungen anfallen und nicht wieder verwertbar sind, können in den offiziellen, gebührenpflichtigen Säcken entsorgt werden.
Sperrgut ist pro 6 kg mit der regionalen Gebührenmarke zu versehen. Es ist gebündelt, verschnürt oder in offenen Behältern bereit zu stellen. ACHTUNG Höchstmasse: 200 x 100 x 100 cm
Sperrgut ist pro 6 kg mit der regionalen Gebührenmarke zu versehen. Es ist gebündelt, verschnürt oder in offenen Behältern bereit zu stellen. ACHTUNG Höchstmasse: 200 x 100 x 100 cm