Bauherr: VITIS Sports AG, Wiesenstrasse 8, 8952 Schlieren, vertreten durch Thomas Vacchelli, Weiherstrasse 15, 8107 Buchs
Projektverfasser: UNI-BROSS AG Planungsteam, Allenmoosstrasse 105, 8057 Zürich
Projekt: Neubau Sportcenter VITIS mit Ausnahmebewilligung nach § 220 PBG betreffend Gestaltungsplanpflicht, Verzicht Wohnanteil, Zonenkonformität und Gebäudelänge/Mehrlängenzuschlag, in der Nähe von inventarisierten Objekten BA0044, BA0052, BA0053, BA0082 und dem ISOS national, Ifangstrasse, Kat.-Nr. 8726 (Wohn- und Gewerbezone 4, 0.80, ES III)
Planauflage: Die Pläne liegen im Bausekretariat Schlieren, Freiestrasse 6, zur Einsicht auf.
Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe: Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG).
Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von Fr. 60.00 verlangt.
Projektverfasser: UNI-BROSS AG Planungsteam, Allenmoosstrasse 105, 8057 Zürich
Projekt: Neubau Sportcenter VITIS mit Ausnahmebewilligung nach § 220 PBG betreffend Gestaltungsplanpflicht, Verzicht Wohnanteil, Zonenkonformität und Gebäudelänge/Mehrlängenzuschlag, in der Nähe von inventarisierten Objekten BA0044, BA0052, BA0053, BA0082 und dem ISOS national, Ifangstrasse, Kat.-Nr. 8726 (Wohn- und Gewerbezone 4, 0.80, ES III)
Planauflage: Die Pläne liegen im Bausekretariat Schlieren, Freiestrasse 6, zur Einsicht auf.
Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe: Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG).
Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von Fr. 60.00 verlangt.