29. Mai 2017
Ersatzwahl eines Mitglieds der Bürgerrechtskommission für den Rest der Amtsdauer 2014 – 2018,
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 10. April 2017 ist für die Ersatzwahl der Bürgerrechtskommission innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Wilke, Urs Peter, 1964, Bankangestellter, Rütistrasse 20, 8952 Schlieren
In Anwendung von § 12 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 6. Juni 2017, angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen oder geändert werden kann oder auch neue Wahlvorschläge beim Stadtrat Schlieren, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, eingereicht werden können.
Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Schlieren unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Vorschlag unterzeichnen.
Der Stadtrat erklärt den Vorgeschlagenen/die Vorgeschlagene als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 24. September 2017 eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Stadtrat Schlieren
Wilke, Urs Peter, 1964, Bankangestellter, Rütistrasse 20, 8952 Schlieren
In Anwendung von § 12 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 6. Juni 2017, angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen oder geändert werden kann oder auch neue Wahlvorschläge beim Stadtrat Schlieren, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, eingereicht werden können.
Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Schlieren unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Vorschlag unterzeichnen.
Der Stadtrat erklärt den Vorgeschlagenen/die Vorgeschlagene als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 24. September 2017 eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Stadtrat Schlieren