öffentliche Auflage: Teilrevision Nutzungsplanung "kommunaler Mehrwertausgleich", Genehmigung
Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung "kommunaler Mehrwertausgleich", welche das Gemeindeparlament der Stadt Schlieren am 28. August 2023 festgesetzt hat, wurde von der Baudirektion des Kantons Zürich mit Verfügung KS-0040/24 vom 15. März 2024 genehmigt.
Die Unterlagen liegen ab dem 18. Oktober 2024, während 30 Tagen auf der Stadtverwaltung Schlieren, Abteilung Bau und Planung, Büro 204 auf und können während den Öffnungszeiten eingesehen werden (§ 5 Abs. 3 PBG).
Gegen den Festsetzungsbeschluss des Gemeindeparlaments sowie den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung angerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich erhoben werden (§§ 329 ff. PBG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.