22. Dezember 2017
Gebührenreglement zur Abfallverordnung, Anpassung der Preise
Der Stadtrat Schlieren hat mit Beschluss vom 18. Dezember 2017 die Preise im Gebührenreglement zur Abfallverordnung, SKR 11.12, angepasst. Die Anpassung betrifft ausschliesslich die Reduktion der kommunal festgelegten Preise aufgrund der tieferen Mehrwertsteuer ab 2018. Dieser Beschluss tritt per 1. Januar 2018 in Kraft.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, Rekurs eingereicht werden. Die in doppelter Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Das Gebührenreglement zur Abfallverordnung kann im Stadthaus, Stadtkanzlei, eingesehen, unter Telefon 044 738 15 76 bestellt oder online unter www.schlieren.ch, Aktuelles, amtliche Mitteilungen, Erlass SKR 11.12, eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, Rekurs eingereicht werden. Die in doppelter Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Das Gebührenreglement zur Abfallverordnung kann im Stadthaus, Stadtkanzlei, eingesehen, unter Telefon 044 738 15 76 bestellt oder online unter www.schlieren.ch, Aktuelles, amtliche Mitteilungen, Erlass SKR 11.12, eingesehen werden.