22. Dezember 2017
Erneuerungswahl von 7 Mitgliedern und des Präsidenten/der Präsidentin der Evangelisch-reformierten
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 3. November 2017 sind für die Erneuerungswahl von 7 Mitgliedern und des Präsidenten/der Präsidentin der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Präsident/Präsidentin:
In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am Freitag, 29. Dezember 2017, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Stadtrat Schlieren, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, eingereicht werden können.
Wählbar ist jede gemäss Art. 20 Abs. 1 der Evangelisch-reformierten Kirchenordnung vom
17. März 2009 stimmberechtigte Person, die das 18. Altersjahr vollendet und ihren politischen Wohnsitz in Schlieren hat. Jede vorgeschlagene Person muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Stadtrat Schlieren und Evangelisch-reformierte Kirchenpflege
Name Vorname |
Geburts- jahr |
Beruf | Adresse | Rufname | |
1. | Welti Robert |
1943 | pensionierter Fotokaufmann | Bühlackerstr. 14 | |
2. | Buchard Elfriede |
1953 | Restaurations- und Hotelfachfrau | Hohfurrenstr. 10 | Elfie |
3. | Heiniger Nicole |
1983 | Kauffrau | Stationsstr. 27 | |
4. | Perrin Jean-Claude |
1945 | pensioniert | Rotbuchenweg 18 | |
5. | Zürrer Selina |
1983 | Theologin | Föhrenweg 11 | |
6. | Räbsamen Ursula |
1947 | Kauffrau | Trislerstr. 15 | |
7. | Katz Ursula |
1967 | Kauffrau | Uitikonerstr. 23 |
Präsident/Präsidentin:
Name Vorname |
Geburts- jahr |
Beruf | Adresse | Rufname | |
1. | Welti Robert |
1943 | pensionierter Fotokaufmann | Bühlackerstr. 14 |
In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am Freitag, 29. Dezember 2017, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Stadtrat Schlieren, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, eingereicht werden können.
Wählbar ist jede gemäss Art. 20 Abs. 1 der Evangelisch-reformierten Kirchenordnung vom
17. März 2009 stimmberechtigte Person, die das 18. Altersjahr vollendet und ihren politischen Wohnsitz in Schlieren hat. Jede vorgeschlagene Person muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Stadtrat Schlieren und Evangelisch-reformierte Kirchenpflege