Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) führt die Abteilung Bau und Planung eine Planauflage des folgenden Projekts durch: Umsetzung einer Begegungszone mit Tempo 20 im Bereich der Güterstrasse von der Grabenstrasse 2 bis Personenunterführung West und der Bahnhofstrasse, Neugestaltung der Strassen zur Begegnungszone mit Neupflanzung von Bäumen, dem Erstellen von Plätzen mit Brunnen und Bänken sowie der Erneuerung des Belags und der Werkleitungen im gesamten Projektperimeter.
Die Pläne sind während 30 Tagen bei der Stadt Schlieren, Abteilung Bau und Planung, Freiestrasse 6, Büro 204 zu den Öffnungszeiten oder unter www.schlieren.ch/schluesselprojekte einsehbar.
Einwendungen gegen das Strassenbauprojekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich (Briefpost) an Stadt Schlieren, Abteilung Bau und Planung, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren eingereicht werden (§ 13 StrG).