28. August 2019
Totalrevision Abfallverordnung und Vollzugsbestimmungen
Dokumente
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Die Abfallverordnung und die Vollzugsbestimmungen zur Abfallverordnung können im Stadthaus, Stadtkanzlei, eingesehen, unter Telefon 044 738 15 76 bestellt oder nachstehend zum Download angeklickt werden.
Stadtrat Schlieren
28. August 2019