13. Nov. 2020, 06:00 Uhr
Reglement zur Nutzung des Stadtplatzes
Der Stadtrat Schlieren hat mit Beschluss vom 4. November 2020 das neue Reglement zur Nutzung des Stadtplatzes, SKR Nr. 6.20, erlassen.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Das Reglement zur Nutzung des Stadtplatzes kann im Stadthaus, Stadtkanzlei, eingesehen, unter Telefon 044 738 15 76 bestellt oder online (siehe Downloads) eingesehen werden.