22. Dezember 2017
Erneuerungswahl des/der Betreibungsbeamten/Betreibungsbeamtin und Stadtammanns/Stadtamtsfrau für
Betreibungskreis Schlieren
(Gemeinden Schlieren und Urdorf)
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 3. November 2017 ist für die Erneuerungswahl des/der Betreibungsbeamten/Betreibungsbeamtin und Stadtammanns/Stadtamtsfrau für die Amtsdauer 2018 bis 2022 innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
In Anwendung von § 12 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am Freitag, 29. Dezember 2017, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Stadtrat Schlieren, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, eingereicht werden können.
Wählbar ist jede Person, die das Wahlfähigkeitszeugnis des Obergerichts besitzt. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person das Amt schon bisher ausgeübt hat, angegeben werden.
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten aus dem Betreibungskreis Schlieren unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Stadtrat Schlieren
(Gemeinden Schlieren und Urdorf)
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 3. November 2017 ist für die Erneuerungswahl des/der Betreibungsbeamten/Betreibungsbeamtin und Stadtammanns/Stadtamtsfrau für die Amtsdauer 2018 bis 2022 innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Name Vorname |
Geburtsjahr | Beruf | Wohnort | bisher/neu | |
1. | Huber Urs |
1966 | Betreibungsbeamter/Stadtammann | Urdorf | bisher |
In Anwendung von § 12 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am Freitag, 29. Dezember 2017, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Stadtrat Schlieren, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, eingereicht werden können.
Wählbar ist jede Person, die das Wahlfähigkeitszeugnis des Obergerichts besitzt. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person das Amt schon bisher ausgeübt hat, angegeben werden.
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten aus dem Betreibungskreis Schlieren unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Stadtrat Schlieren