03. November 2017
Erneuerungswahl von 7 Mitgliedern und des Präsidenten/der Präsidentin der Evangelisch-reformierten
Der Stadtrat hat den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahl von 7 Mitgliedern und des Präsidenten/der Präsidentin der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2018 bis 2022, gestützt auf die massgeblichen Bestimmungen der Kirchgemeindeordnung sowie des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR), auf Sonntag, 4. März 2018, angeordnet.
Wahlvorschläge sind innert 40 Tagen seit dieser Publikation, d. h. bis spätestens Mittwoch, 13. Dezember 2017, beim Stadtrat Schlieren, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, einzureichen.
Wählbar ist jede gemäss Art. 20 Abs. 1 der Evangelisch-reformierten Kirchenordnung vom 17. März 2009 stimmberechtigte Person, die das 18. Altersjahr vollendet und ihren politischen Wohnsitz in Schlieren hat. Jede vorgeschlagene Person muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde, unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse, eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Stadtkanzlei (Telefon 044 738 15 76) erhältlich oder stehen unter www.schlieren.ch zum Download bereit.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Stadtrat Schlieren und Evangelisch-reformierte Kirchenpflege
Wahlvorschläge sind innert 40 Tagen seit dieser Publikation, d. h. bis spätestens Mittwoch, 13. Dezember 2017, beim Stadtrat Schlieren, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, einzureichen.
Wählbar ist jede gemäss Art. 20 Abs. 1 der Evangelisch-reformierten Kirchenordnung vom 17. März 2009 stimmberechtigte Person, die das 18. Altersjahr vollendet und ihren politischen Wohnsitz in Schlieren hat. Jede vorgeschlagene Person muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde, unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse, eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Stadtkanzlei (Telefon 044 738 15 76) erhältlich oder stehen unter www.schlieren.ch zum Download bereit.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Stadtrat Schlieren und Evangelisch-reformierte Kirchenpflege