Öffentliche Planauflage, Strassenbauprojekt mit Rechtserwerb: Wiesenstrasse, Abschnitt Bahnhof Schlieren bis Goldschlägistrasse; Öffentliche Planauflage gemäss § 16 und § 17 des Strassengesetzes des Kantons Zürich
Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens (§ 13 StrG) wird folgendes Projekt gemäss §§ 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Die bauliche Ausgestaltung der Velobahn Limmattal umfasst die Erstellung einer rot eingefärbten Fahrbahn. Zur Trennung des Fuss- und Veloverkehrs werden neue Gehwege eingerichtet. An der Engstelle der Personenunterführung Ost wird der motorisierte Individualverkehr unterbrochen, um die Trennung des Fuss- und Veloverkehrs mit einem neuen Gehweg zu gewährleisten. Zudem erfolgt eine Neuanordnung der Parkplätze in Längsrichtung zwischen Färbiplatz und Goldschlägistrasse, sowie die Einrichtung eines separaten Veloweges Richtung Knoten Goldschlägistrasse. Eine neue Signalisation weist auf die Sackgasse ab Goldschlägistrasse hin und ab Färbiplatz gilt ein Fahrverbot mit Zubringerdienst, mit Ausnahme von Velos.
Das Projekt ist – soweit darstellbar – ausgesteckt bzw. markiert.
Die Pläne sind während 30 Tagen bei der Stadt Schlieren, Abteilung Bau und Planung, 2. OG, Büro 204, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, während den Öffnungszeiten und unter www.schlieren.ch (Amtliche Mitteilungen) einsehbar. Die Planauflage dauert von Freitag, 18. Juli 2025 bis Montag, 18. August 2025.
Gegen das Strassenbauprojekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle (Stadt Schlieren, Bau und Planung, Bereich Stadtentwicklung, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren) Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen (§ 17 StrG; § 21 ff. VRG, LS 175.2).
Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle (Stadt Schlieren, Bau und Planung, Bereich Stadtentwicklung, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren) einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Die Auflagedokumente sind unter www.schlieren.ch (Amtliche Mitteilungen) einsehbar.







