Mit Beschluss 299 vom 16. Dezember 2020 hat der Stadtrat den Biogasanteil im Standardprodukt Erdgas um 10 % auf neu 30 % erhöht. Diese Anpassung führt zu keiner Tariferhöhung bei den Gastarifen des Standardproduktes Erdgas.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Der neue Gastarif kann unter Telefon 044 738 15 76 bestellt sowie im Stadthaus, Stadtkanzlei, eingesehen oder online (siehe Downloads) eingesehen werden.