18. Jul 2025, 10:00 Uhr
Verkehrsanordnung
Vorübergehende Verkehrsanordnung auf der Güterstrasse, Bachstrasse und der Grabenstrasse
Auf der Güterstrasse, von der Goldschlägistrasse bis und mit Beginn Fussgängerzone, sowie auf der Grabenstrasse, von der Fussgängerzone an bis und mit Zürcherstrasse sowie der Bachstrasse gilt ab dem 1. September 2025 neu Tempo 30. Die Temporeduktion gilt bis zur Fertigstellung des dortigen Bauprojektes für die 30er Zonen und wird dementsprechend signalisiert.
Ab dieser Publikation kann innert 30 Tagen beim Stadtrat, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, schriftlich Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren um Neubeurteilung muss einen begründeten Antrag enthalten.