Planauflage: Neubau MFH mit Ausnahmebewilligung nach § 220 PBG betreffend Lärm, Zelgliweg
Bauherr: Stadt Schlieren, Finanzen und Liegenschaften, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren
Projektverfasser: AGUSI GmbH, Heimeliweg 8, 8952 Schlieren
Projekt: G.-Nr. 2025-0039, Neubau MFH mit Ausnahmebewilligung nach § 220 PBG betreffend Lärm, Zelgliweg, Kat.-Nr. 9673 (Wohnzone 3, PBG, ES III)
Die Pläne liegen im Bausekretariat Schlieren, Freiestrasse 6, 2. OG, Büro 204, zur Einsicht auf.
Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 315–316 PBG).
Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von Fr. 60.00 verlangt.