22. Dezember 2017
Erneuerungswahl von 7 Mitgliedern und des Präsidenten/der Präsidentin des Stadtrats für die
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 3. November 2017 sind für die Erneuerungswahl von 7 Mitgliedern des Stadtrats und des Präsidenten/der Präsidentin innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Präsident/Präsidentin:
In Anwendung von § 12 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am Freitag, 29. Dezember 2017, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Stadtrat Schlieren, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, eingereicht weren können.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Stadt Schlieren hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Schlieren unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Stadtrat Schlieren
Name Vorname |
Geburts-jahr | Beruf | Adresse | Rufname | bisher/ neu |
Partei | |
1. | Bärtschiger Markus |
1962 | Ökonom/lic. oec. publ. | Sägestr. 20 | bisher | SP | |
2. | Dalcher Pierre |
1961 | Politiker/Optiker | Hofackerstr. 9 | bisher | SVP | |
3. | Krebs Beatrice |
1966 | Dr. sc. nat. | Rotstiftweg 7 | Bea | bisher | FDP |
4. | Kriesi Andreas |
1960 | Geschäftsführer | Parkweg 1 | neu | GLP | |
5. | Kunz Stefan |
1963 | Geschäftsführer | Schulstr. 69 | Stefano | bisher | CVP |
6. | Leuchtmann Pascal |
1956 | Elektroingenieur ETH/Dr. sc. techn. | Zwiegartenstr. 1 | neu | SP | |
7. | Meier Christian |
1962 | Obstbauer | Schürrainweg 6 | bisher | SVP | |
8. | Stiefel Manuela |
1960 | Primarlehrerin | Nassackerstr. 21 | bisher | FDP |
Präsident/Präsidentin:
Name Vorname |
Geburts-jahr | Beruf | Adresse | Rufname | bisher/ neu |
Partei | |
1. | Bärtschiger Markus |
1962 | Ökonom/lic. oec. publ. | Sägestr. 20 | bisher | SP | |
2. | Stiefel Manuela |
1960 | Primarlehrerin | Nassackerstr. 21 | bisher | FDP |
In Anwendung von § 12 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am Freitag, 29. Dezember 2017, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Stadtrat Schlieren, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, eingereicht weren können.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Stadt Schlieren hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Schlieren unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Stadtrat Schlieren