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Amtliche Mitteilungen
27. Jun. 2022, 06:00 Uhr
Erneuerungswahl von 7 Mitgliedern und der Präsidentin/des Präsidenten der evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2022 bis 2026 

Einsatz eines Beiblatts für den 2. Wahlgang vom 25. September 2022

Am 15. Mai 2022 fand der 1. Wahlgang der Erneuerungswahlen der 7 Mitglieder und der Präsidentin/des Präsidenten der evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2022 bis 2026 statt. Für drei Sitze der Kirchenpflege sowie das Amt der Präsidentin/des Präsidenten erreichte niemand das absolute Mehr.

Damit den Stimmberechtigten bekanntgemacht werden kann, welche der Kandidierenden gewählt werden möchten, wird ein Beiblatt eingesetzt.

Gestützt auf die massgeblichen Bestimmungen der kommunalen und kantonalen Kirchgemeindeordnungen sowie des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR), wird eine Frist von 7 Tagen, bis spätestens am Montag, 4. Juli 2022, angesetzt, innert welcher sich Personen, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten unter Angabe, ob sie sich nur als Kirchenpflegemitglied oder auch als Präsidentin/Präsident zur Verfügung stellen, beim Stadtrat Schlieren, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, melden können.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.  

Stadtrat und evangelisch-reformierte Kirchenpflege
Schlieren, 27. Juni 2022
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