24. Nov. 2023, 00:01 Uhr
öffentliche Auflage: Kommunaler Richtplan Siedlung und Landschaft, Bekanntmachung der Genehmigung
Mit Verfügung Nr. KS-0515 / 23 vom 14. November 2023 hat die Baudirektion des Kantons Zürich den vom Gemeindeparlament der Stadt Schlieren am 7. Juni 2021 festgesetzten Kommunalen Richtplan Siedlung und Landschaft genehmigt:
I. Die Teilrevision der Kommunalen Richtplanung Siedlung und Landschaft, welche das Gemeindeparlament Schlieren mit Beschluss vom 7. Juni 2021 festgesetzt hat, wird genehmigt.
II. Die Verfügung KS-0515 / 23 der Baudirektion Zürich wird zusammen mit der kommunalen Planung aufgelegt.
Der Kommunale Richtplan Siedlung und Landschaft wird am Tag nach der Publikation der Genehmigung verbindlich. Die Verfügung der Baudirektion und die geprüften Unterlagen liegen während 30 Tagen in der Stadtverwaltung, Bausekretariat, Büro 204, auf.
Information:
Richtpläne sind gemäss § 19 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) behördenverbindlich und können von Dritten nur im Zusammenhang mit einer konkretisierenden Nutzungsplanung angefochten werden.
I. Die Teilrevision der Kommunalen Richtplanung Siedlung und Landschaft, welche das Gemeindeparlament Schlieren mit Beschluss vom 7. Juni 2021 festgesetzt hat, wird genehmigt.
II. Die Verfügung KS-0515 / 23 der Baudirektion Zürich wird zusammen mit der kommunalen Planung aufgelegt.
Der Kommunale Richtplan Siedlung und Landschaft wird am Tag nach der Publikation der Genehmigung verbindlich. Die Verfügung der Baudirektion und die geprüften Unterlagen liegen während 30 Tagen in der Stadtverwaltung, Bausekretariat, Büro 204, auf.
Information:
Richtpläne sind gemäss § 19 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) behördenverbindlich und können von Dritten nur im Zusammenhang mit einer konkretisierenden Nutzungsplanung angefochten werden.