12. November 2019
Beschluss Stadtrat über das fakultative Referendum betreffend Vorlage Nr. 11/2018 Gewinnabgabe Gasve
Der Stadtrat stellt gestützt auf § 143 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte fest:
- Gegen den Beschluss des Gemeindeparlaments vom 26. August 2019 in Sachen Gewinnabgabe Gasversorgung zu Gunsten des allgemeinen Haushalts(Vorlage Nr. 11/2018) ist innerhalb der Referendumsfrist das Volksreferendum ergriffen worden.
- Das Volksreferendum ist zustande gekommen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V. mit § 21a VRG) beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Stadtrat