12. Januar 2018
Erneuerungswahl der Notarin/des Notars für die Amtsdauer 2018 bis 2022 - Stille Wahl
Notariatskreis Schlieren
(Gemeinden Aesch, Birmensdorf, Bonstetten, Schlieren, Stallikon, Uitikon, Urdorf und Wettswil)
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 3. November 2017 ist fristgerecht ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden. Dieser wurde am 22. Dezember 2017 veröffentlicht. Die gleichzeitig eröffnete zweite Frist bis am 29. Dezember 2017 ist unbenutzt abgelaufen.
Gestützt auf § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird als Notar des Notariatskreises Schlieren (Gemeinden Aesch, Birmensdorf, Bonstetten, Schlieren, Stallikon, Uitikon, Urdorf und Wettswil) für die Amtsdauer 2018 bis 2022 als in Stiller Wahl gewählt erklärt:
Von Arx Tobias, 1982, Notar, Hüttenrain 56, 8143 Stallikon, bisher
Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Stadtrat Schlieren
(Gemeinden Aesch, Birmensdorf, Bonstetten, Schlieren, Stallikon, Uitikon, Urdorf und Wettswil)
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 3. November 2017 ist fristgerecht ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden. Dieser wurde am 22. Dezember 2017 veröffentlicht. Die gleichzeitig eröffnete zweite Frist bis am 29. Dezember 2017 ist unbenutzt abgelaufen.
Gestützt auf § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird als Notar des Notariatskreises Schlieren (Gemeinden Aesch, Birmensdorf, Bonstetten, Schlieren, Stallikon, Uitikon, Urdorf und Wettswil) für die Amtsdauer 2018 bis 2022 als in Stiller Wahl gewählt erklärt:
Von Arx Tobias, 1982, Notar, Hüttenrain 56, 8143 Stallikon, bisher
Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Stadtrat Schlieren