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Amtliche Mitteilungen
18. Jul 2025, 00:01 Uhr

Planauflage: Nachträgliche Bewilligung Korrekturfaktor (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage), Zürcherstrasse 2

Bauherr: Swisscom (Schweiz) AG, Binzring 17, 8045 Zürich

Projektverfasser: Axians Schweiz AG, Kreuzlingerstrasse 59, 8555 Müllheim

Projekt: G.-Nr. 2025-0041, Nachträgliche Bewilligung Korrekturfaktor (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage), Zürcherstrasse 2, Kat.-Nr. 6858 (Zentrumszone, PBG, ES III)

 

Die Pläne liegen im Bausekretariat Schlieren, 2. OG, Büro 204, Freiestrasse 6, zur Einsicht auf.

Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 315–316 PBG).

Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von Fr. 60.00 verlangt.

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