An der Stationsstrasse in Schlieren werden die Werkleitungen und der Strassenoberbau erneuert. Aus diesem Grund gilt im Abschnitt Stationsstrasse 29 bis Stationsstrasse 41a vom 31. Januar bis 8. Juli 2022 ein allgemeines Fahrverbot. Die Umleitung ist signalisiert. Zuwiderhandlungen gegen die signalisierte Verkehrsanordnung haben ein Strafverfahren wegen Verletzung der Verkehrsregeln Art. 27 Abs. 1 in Verbidnung mit Art. 90 SVG zur Folge.
7. Jan. 2022, 14:42 Uhr