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Amtliche Mitteilungen
27. August 2019

Teilrevision Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung und die Ausrichtung von

Dokumente

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Die VOKiBe und die Ausführungsbestimmungen zur VOKiBe können im Stadthaus, Stadtkanzlei, eingesehen, unter Telefon 044 738 15 76 bestellt oder nachstehend zum Download angeklickt werden.

Stadtrat Schlieren
27. August 2019

Downloads
Erlass SKR 13.50 (PDF, 281 KB)
Erlass SKR 13.51 (PDF, 248 KB)
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