Teilrevision Ausführungsbestimmungen zur PVO, Vaterschaftsurlaub
Mit Beschluss 11 vom 13. Januar 2021 hat der Stadtrat die Ausführungsbestimmungen zur PVO angepasst.
Vaterschaftsurlaub: Insgesamt 20 Arbeitstage für den Vater innerhalb des ersten Jahres nach Geburt eines eigenen Kindes, wovon mindestens 10 Arbeitstage innerhalb von 6 Monaten nach Geburt zu beziehen sind.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Die Ausführungsbestimmungen zur PVO, SKR 4.11, können unter Telefon 044 738 15 76 bestellt sowie im Stadthaus, Stadtkanzlei, eingesehen oder online (siehe Downloads) eingesehen werden.