Feuer- und Feuerwerksverbot in ganz Schlieren
Der Stadtrat stuft die Brandgefahr auf dem Gebiet der Stadt Schlieren als erheblich ein und hat deshalb ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Damit sind das Entfachen von offenen Feuern sowie das Abbrennen von Feuerwerk in ganz Schlieren untersagt. Das Verbot gilt ab Mittwoch, dem 22. Juli 2026, bis auf Weiteres.
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen hat der Stadtrat die Situation hinsichtlich des Entfachens von Feuer im Freien sowie des Abbrennens von Feuerwerk – auch im Hinblick auf den Nationalfeiertag am 1. August – beurteilt. Im Wald sowie auf Getreidefeldern, Wiesen und Böschungen herrscht grosse Trockenheit. Bereits kleinste Funken können Brände auslösen. Die Wetterprognosen sagen weiterhin heisses und überwiegend trockenes Wetter voraus; flächendeckende Niederschläge sind nicht in Sicht.
Der Stadtrat stuft die Brandgefahr deshalb als erheblich ein und hat ein allgemeines Feuerverbot für das gesamte Stadtgebiet erlassen. Das Verbot gilt ab Mittwoch, dem 22. Juli 2026 bis auf Widerruf.
Das allgemeine Feuerverbot umfasst:
- Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen)
- Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden
- Kein Abbrennen von Feuerwerk
- Keine Höhenfeuer
- Kein Wegwerfen von brennenden Raucherwaren und Streichhölzern
Erlaubt bleibt das Nutzen von Gas- und Elektrogrills, sofern sie sich auf einem kippsicheren, feuerfesten Untergrund befinden.
Eine Aufhebung des Verbots ist erst nach ausgiebigen und flächendeckenden Niederschlägen und einem Rückgang der Temperaturen möglich.
Der Stadtrat dankt der Bevölkerung für ihr verantwortungsbewusstes Verhalten, um Wald- und Flurbrände zu verhindern.
