Anpassung Gastarif SKR Nr. 11.21
Der Stadtrat hat mit SRB 25 vom 28. Januar 2026 beschlossen, den Gastarif (SKR Nr. 11.21) anzupassen. Es soll ein neues Projekt "Biogas aus Schweizer Produktion mit Herkunftsnachweis" eingeführt werden. Dieses soll Kunden mit Prozessgasanlagen zur Verfügung stehen, sofern dies gewünscht wird. Im Weiteren soll die Grundgebühr, welche per 1. Januar 2023 die frühere Zählergebühr ersetzt hat, angepasst werden. Die Grundgebühr zählt richtigerweise zum Netzentgelt und soll daher tarifrechtlich und buchhalterisch korrekt abgebildet werden.
Der SRB 25/2026, das Gastarifblatt und eine Synopse können im Stadthaus, Stadtkanzlei, eingesehen, unter Telefon 044 738 15 76 bestellt oder online unter www.schlieren.ch, Neuigkeiten, amtliche Mitteilungen, Erlass SKR Nr. 11.21, eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Stadtrat
Schlieren, 9. Februar 2026
