Urdorf kündigt Zusammenarbeitsvertrag mit Stadtpolizei Schlieren
Der Gemeinderat Urdorf hat den Zusammenarbeitsvertrag mit der Stadtpolizei Schlieren/Urdorf per Ende 2022 gekündigt. Die Stadt Schlieren wird diese Gelegenheit nützen, um die Organisation des Korps noch besser auf die gestiegenen Ansprüche sowie die dynamische Stadtentwicklung auszurichten. Bis Ende 2022 bleiben die Dienstleistungen für Urdorf unverändert.
Die Stadtpolizei Schlieren hat per 1. September 2008 auf der Basis eines Anschlussvertrages die gemeindepolizeilichen Aufgaben der Gemeinde Urdorf ausgeführt. Im Dezember 2020 hat die Gemeinde Urdorf den Stadtrat davon in Kenntnis gesetzt, dass der Gemeinderat Urdorf den Anschlussvertrag per 31. Dezember 2022 kündigen will. Der Gemeinderat Urdorf führt diverse Gründe für diesen Schritt an. In erster Linie will der Gemeinderat die strategische und operative Steuerung der polizeilichen Dienste wieder selber in die Hand nehmen. Ausserdem verfolgt der Gemeinderat damit das Ziel, auf die Kosten der Polizeiarbeit direkt Einfluss nehmen zu können.
Der Stadtrat hat von der Kündigung Kenntnis genommen. Die Stadt Schlieren wird die Zeit bis zum Vertragsende nutzen, um die personellen Ressourcen im Polizeikorps den gestiegenen Anforderungen der Bevölkerung sowie der dynamischen Entwicklung im Bereich der Einwohnerzahl als auch der Arbeitsplätze noch besser anzupassen. Diese Anpassung wird keine Kündigungen nach sich ziehen.
Dank dem gemeinsamen Polizeiposten an der Freiestrasse 4 konnte mit der Kantonspolizei eine hervorragende Zusammenarbeit aufgebaut werden. Der gemeinsame Schalter, welcher von einem Stadt- und einem Kantonspolizisten bedient wird, ist kundenfreundlich und hat sich bewährt. Der Stadtrat ist davon überzeugt, dass das Polizeikorps gut ausgerichtet ist. Schwerpunkt der Polizeiarbeit soll die Bürgernähe sein, die durch noch mehr Präsenz im Zentrum und den Quartieren erreicht wird. Bis zum Ende der Zusammenarbeit werden die Polizisten weiterhin auch in Urdorf professionell und zuverlässig die gemeindepolizeilichen Aufgaben ausführen.