03. Mai 2018
Totalrevision Taxordnung Betreutes Wohnen
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 16. April 2018 die Taxordnung Betreutes Wohnen, SKR 13.10, mit Gültigkeit ab 1. Juli 2018 totalrevidiert.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Um die Rechtssicherheit für die Bewohnerinnen und Bewohner der stationären Einrichtungen, deren Angehörige sowie für Leistungserbringer zu gewährleisten, wird einem allfälligen Rekurs gegen den Beschluss betreffend Totalrevision der Taxordnung die aufschiebende Wirkung entzogen.
Die Taxordnung Betreutes Wohnen kann im Stadthaus, Stadtbüro, eingesehen, unter Telefon 044 732 25 25 bestellt oder nachstehend zum Download angeklickt werden.
Stadtrat Schlieren
Gegen diesen Beschluss kann, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Um die Rechtssicherheit für die Bewohnerinnen und Bewohner der stationären Einrichtungen, deren Angehörige sowie für Leistungserbringer zu gewährleisten, wird einem allfälligen Rekurs gegen den Beschluss betreffend Totalrevision der Taxordnung die aufschiebende Wirkung entzogen.
Die Taxordnung Betreutes Wohnen kann im Stadthaus, Stadtbüro, eingesehen, unter Telefon 044 732 25 25 bestellt oder nachstehend zum Download angeklickt werden.
Stadtrat Schlieren