Stadtratsnachrichten: Stadtpark/Pischte 52: Sofortmassnahmen als erster Schritt
Am 27. Januar 2025 lehnte das Gemeindeparlament den Wettbewerbskredit von 420'000 Franken für die Erweiterung des Stadtparks ab. Die Gesamtentwicklung muss daher zu einem späteren Zeitpunkt als vorgesehen erfolgen. Es ist das erklärte Ziel des Stadtrats, diesen heute noch ungenutzten Raum im Zentrum zu aktivieren und zu beleben. Umso wichtiger werden Sofortmassnahmen, die ein deutliches visuelles Zeichen auf der ehemaligen Kantonsstrasse setzen. Hierfür hat der Stadtrat einen Kredit von 80'000 Franken genehmigt.
Durch das Entfernen eines Teils des Asphalts soll ein Grünstreifen entstehen, der auch als neue Verbindung zwischen Pavillon und Sommerbeiz gebraucht werden kann. Zusätzlich entstehen für die Einwohnerinnen und Einwohner Aufenthaltsmöglichkeiten. Im Grünstreifen werden rund 30 Bäume platziert. Diese befinden sich in kostengünstigen, recycelbaren und wiederverwendbaren Kunststoffbehältern. Durch die Lochstruktur des Materials sollen alle Behälter über Graseinsaaten einen grünen "Pelz" erhalten. Die Bäume können bis zu drei Jahre stehen bleiben und nach dieser Zeit auch an anderen Orten in der Stadt eingepflanzt werden; idealerweise an der Ringstrasse direkt entlang des Kulturplatzes. Es wird Wert daraufgelegt, dass eine Auswahl aus robusten, standortgerechten und alterungsfähigen Strassenbaumarten verwendet wird. Mit der Umsetzung der Sofortmassnahmen ist bereits begonnen worden.
Neubauprojekt Wohnen am Stadtpark: weitere Arbeitsvergaben
Die Schlieremer Stimmberechtigten hiessen am 12. März 2023 einen Kredit von rund 44.3 Mio. Franken für den Neubau des Alterszentrums Wohnen am Stadtpark gut. Nun wurden verschiedene Aufträge für Kühlanlagen und Küchenbau in der Höhe von rund 1 Mio. Franken erteilt.
In den Stadtratsbeschlüssen finden Sie weitere Informationen.
Geschwindigkeitskontrollen
Die Stadtpolizei Schlieren hat die folgenden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt:
12.03.-02.04.2025 an der Brandstrasse 25 (max. Limite 30 km/h); 97'922 gemessene Fahrzeuge, 1709 Übertretungen, maximale Höchstgeschwindigkeit 57 km/h.