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Medienmitteilungen
Publiziert am 3. Mai 2023, 09:22 Uhr

Gesetzliche Bestimmungen gelten auch für e-Fahrzeuge

E-Scooter und e-Roller werden immer beliebter und sind natürlich auch im öffentlichen Raum von Schlieren unterwegs. Nicht jedes dieser Trendfahrzeuge entspricht den gesetzlichen Normen, auch halten sich nicht alle Lenkerinnen und Lenker an die gesetzlichen Bestimmungen.
Gesetzliche Bestimmungen gelten auch für e-Fahrzeuge (1/1)
Die Stadtpolizei Schlieren sorgt für Sicherheit und schreitet auch bei e-Fahrzeugen ein.   Was manche Fahrerinnen und Fahrer offenbar nicht wissen: Die gängigen Trendfahrzeuge ohne Kontrollschilder sind im Strassenverkehrsgesetz den Fahrrädern gleichgestellt. Somit gelten diese Regeln und e-Scooter dürfen beispielsweise nicht auf dem Trottoir fahren.   Im Zuge der präventiven Verkehrssicherheit hat die Stadtpolizei Schlieren seit Anfang Jahr vermehrt e-Scooter und e-Roller kontrolliert. Bei 54 Kontrollen wurden 76 Trendfahrzeuge geprüft. Acht Lenker wurden angezeigt und vier e-Roller wurden aufgrund von unerlaubten technischen Abänderungen sichergestellt. Weiter wurden 13 Ordnungsbussen wegen Befahren des Trottoirs ausgestellt.
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