27. Okt. 2023, 06:00 Uhr
Beschlüsse des Gemeindeparlaments vom 23. Oktober 2023
1. Die Vorlage auf Abrechnung des restlichen Rahmenkredits der Zentrumsplanung wird genehmigt. (32 zu 0 Stimmen)
2. Die Vorlage auf einen Kredit von Fr. 52'200.00 für drei Jahre sowie Abschluss einer Leistungsvereinbarung für den Treuhanddienst mit Pro Infirmis wird genehmigt. (32 zu 0 Stimmen)
3. Die Vorlage auf einen Kredit von Fr. 36'800.00 für zwei Jahre sowie Abschluss einer Leistungsvereinbarung für die Rentenverwaltung mit Pro Senectute Kanton Zürich wird genehmigt. (32 zu 0 Stimmen)
4. Das Postulat von Dominic Schläpfer betreffend "Frühförderung Deutsch und Sprachstands-Erhebung" wird an den Stadtrat überwiesen. (21 zu 11 Stimmen)
Gemeindeparlament
Olivia Boccali Selina Kaufmann
Präsidentin Parlamentssekretärin
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann
– wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimm-
rechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V. mit § 21a VRG) beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden.
– wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10,
8953 Dietikon, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 i.V. mit § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG).
2. Die Vorlage auf einen Kredit von Fr. 52'200.00 für drei Jahre sowie Abschluss einer Leistungsvereinbarung für den Treuhanddienst mit Pro Infirmis wird genehmigt. (32 zu 0 Stimmen)
3. Die Vorlage auf einen Kredit von Fr. 36'800.00 für zwei Jahre sowie Abschluss einer Leistungsvereinbarung für die Rentenverwaltung mit Pro Senectute Kanton Zürich wird genehmigt. (32 zu 0 Stimmen)
4. Das Postulat von Dominic Schläpfer betreffend "Frühförderung Deutsch und Sprachstands-Erhebung" wird an den Stadtrat überwiesen. (21 zu 11 Stimmen)
Gemeindeparlament
Olivia Boccali Selina Kaufmann
Präsidentin Parlamentssekretärin
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann
– wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimm-
rechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V. mit § 21a VRG) beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden.
– wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10,
8953 Dietikon, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 i.V. mit § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG).