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 Stadtmelder  08.06.2020
Spiel-, Sport- und Grünanlagen

Privat Gebrauch von Gemeinde Eigentum

Beschreibung
Sehr geehrten Damen und Herren



Wie ist das in der Stadt geregelt: Dürfen Stadtangestellte Person ( z.B. in diesem Fall vom Werkhof ) Stadt Eigentum Geräte und Fahrzeug für die Gartenarbeiten bei Dritt Person verwenden??????



Fals das für dritt Personen erlaubt ist, wie und wo kann Ich dann Geräte, Fahrzeuge reservieren???
map-location
Karte
Alter Zürichweg 12
8952 Schlieren

Antwort

  8. Jun 2020, 10:49 Uhr
Es bestehen interne Regelungen für die Nutzung von Fahrzeugen durch Mitarbeitende.
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