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 Stadtmelder  08.06.2020
Spiel-, Sport- und Grünanlagen

Privat Gebrauch von Gemeinde Eigentum

Beschreibung
Sehr geehrten Damen und Herren

Wie ist das in der Stadt geregelt: Dürfen Stadtangestellte Person ( z.B. in diesem Fall vom Werkhof ) Stadt Eigentum Geräte und Fahrzeug für die Gartenarbeiten bei Dritt Person verwenden??????

Fals das für dritt Personen erlaubt ist, wie und wo kann Ich dann Geräte, Fahrzeuge reservieren???
Karte
Alter Zürichweg 12
8952 Schlieren

Antwort

  8. Jun. 2020, 10:49 Uhr
Es bestehen interne Regelungen für die Nutzung von Fahrzeugen durch Mitarbeitende.
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