Beschreibung
Sehr geehrten Damen und HerrenWie ist das in der Stadt geregelt: Dürfen Stadtangestellte Person ( z.B. in diesem Fall vom Werkhof ) Stadt Eigentum Geräte und Fahrzeug für die Gartenarbeiten bei Dritt Person verwenden??????
Fals das für dritt Personen erlaubt ist, wie und wo kann Ich dann Geräte, Fahrzeuge reservieren???