Ersatzwahl eines Mitglieds der Bürgerrechtskommission für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 - Publikation des provisorischen Wahlvorschlags und Ansetzung der 2. Frist
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 18. Dezember 2024 ist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Bürgerrechtskommission innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
- Selimbasic, Azra, 1988, Organisations & Reporting Specialist, Urdorferstrasse 95, SVP
In Anwendung von Art. 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am Freitag, 14. Februar 2025, angesetzt, innert welcher dieser Wahlvorschlag zurückgezogen oder geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Stadtrat Schlieren, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, eingereicht werden können.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Stadt Schlieren hat. Jede vorgeschlagene Person muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimat-ort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Schlieren unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Der Stadtrat erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Andernfalls findet am 18. Mai 2025 eine Urnenwahl statt.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Stadtkanzlei (Telefon 044 738 15 76) erhältlich oder stehen untenstehend zum Download bereit.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Stadtrat
Schlieren, 7. Februar 2025