Beschlüsse des Gemeindeparlaments vom 15. Dezember 2025
1. Vorlage Nr. 14/2025 Genehmigung des Budgets und Festsetzung des Steuerfusses 2026:
a. Budget 2026 mit den durch das Gemeindeparlament beschlossenen Änderungen
Erfolgsrechnung Fr.
Gesamtaufwand 216'873'600.00
Ertrag ohne ordentliche Steuern Rechnungsjahr 147'594'900.00
Zu deckender Aufwandüberschuss 69'278'700.00
Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen
Ausgaben 33'958'000.00
Einnahmen 2'006'000.00
Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen 31'952'000.00
Investitionsrechnung Finanzvermögen
Ausgaben 15'680'000.00
Einnahmen 2'965'000.00
Einnahmenüberschuss Finanzvermögen 12'715'000.00
Erfolgsrechnung
Zu deckender Aufwandüberschuss 69'278'700.00
Steuerertrag bei 111 % 65'046'000.00
Aufwandüberschuss 4'232'700.00
b. Der Gemeindesteuerfuss wird für das Jahr 2026 auf 111 % der einfachen Gemeindesteuer festgesetzt, unter der Annahme eines mutmasslichen Steuerertrags zu 100 % von Fr. 58'600'000.00. Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem Bilanzüberschuss belastet.
Das bereinigte Budget 2026 und der auf 111 % der einfachen Gemeindesteuer festgesetzte Gemeindesteuerfuss werden mit 35 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen genehmigt.
Gemeindeparlament
Sasa Stajic, Präsident
Carmela Schürmann, Parlamentssekretärin
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V. m. § 21a VRG) beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden.
- wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG).
Der Beschluss gemäss Ziff. 1 untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 60 Tage von der Veröffentlichung an.
Schlieren, 19. Dezember 2025
