Öffentliche Auflage: Teilrevision Nutzungsplanung "Kindergarten Moos II"; Kommunale Festsetzung, Ge-nehmigung
Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der Genehmigung der Baudirektion:
Das Gemeindeparlament der Stadt Schlieren hat an der Sitzung vom 21. Oktober 2024 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Vorlage Teilrevision Nutzungsplanung "Kindergarten Moos II", bestehend aus dem Änderungsplan Zonenplan im Massstab 1:5000 zuhanden Publikation und 60-tägiger öffentlicher Auflage, für die nachfolgende Genehmigung durch die Baudirektion Kanton Zürich, wird festgesetzt.
2. Der Bericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) wird zur Kenntnis genommen.
3. Der Stadtrat wird ermächtigt, allfällige aus dem Genehmigungsverfahren zwingend notwendige Änderungen der Vorlage in eigener Zuständigkeit vorzunehmen.
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. KS-0011/25 vom 21. März 2025 die Teilrevision "Kindergarten Moos II" genehmigt.
Auflage:
Die Unterlagen liegen ab Freitag, 11. April 2025, während 30 Tagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht bei der Stadt Schlieren, Abteilung Bau und Planung, 2. Stock, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, auf (§ 5 Abs. 3 PBG).
Rechtsmittel:
Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§§ 329 ff. PBG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.