Ersatzwahl eines Mitglieds der Bürgerrechtskommission für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 - Wahlanordnung
Der Stadtrat hat den 1. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Bürgerrechtskommission für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026, gestützt auf die massgeblichen Bestimmungen der Gemeindeordnung sowie des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR), auf den 18. Mai 2025 angeordnet.
Wahlvorschläge sind gemäss den §§ 48ff. GPR innert 40 Tagen seit dieser Publikation, d.h. bis spätestens Montag, 27. Januar 2025, beim Stadtrat Schlieren, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, einzureichen.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Stadt Schlieren hat. Jede vorgeschlagene Person muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Schlieren, unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse, eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Der Stadtrat erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Andernfalls findet am 18. Mai 2025 eine Urnenwahl statt.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Stadtkanzlei (Telefon 044 738 15 76) erhältlich oder stehen unter www.schlieren.ch/abstimmungen zum Download bereit.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Stadtrat
Schlieren, 18. Dezember 2024