Schlieren, Bern-/Engstringerstrasse, Ausbau Knoten und Neubau Kreisel
Der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB), dessen Beurteilung durch die Koordinationsstelle für Umweltschutz (KofU) und die kantonalen Fachstellen sowie die Projektpläne und Projektunterlagen lagen bereits vom 23. August bis 23. September 2019 (Stadt Schlieren) öffentlich auf. Das Vorhaben wurde inzwischen durch die zuständigen Behörden geprüft. Gestützt auf Art. 20 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) werden vom 15. November 2024 bis 16. Dezember 2024 nachfolgende Projektunterlagen öffentlich aufgelegt:
- Regierungsratsbeschluss Nr. 1029/2024 über die Projektfestsetzung gemäss § 15 Abs. 1 Strassengesetz
- Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) vom 15. Juli 2019
- Anhänge zum Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) vom 15. Juli 2019
- Beurteilung des UVB durch die Koordinationsstelle für Umweltschutz (KofU) und die kantonalen Fachstellen vom 16. Juli 2019 (UVP 0629-2)
Die Projektunterlagen liegen über die ganze Frist während den Schalterstunden öffentlich zur Einsicht auf.
Stadt Schieren: Stadthaus, Bausekretariat, Büro 204, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren
Gegen den Beschluss des Regierungsrates kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Legitimation richtet sich nach § 17 Abs. 4 Strassengesetz: Wer es unterlassen hat, Einsprache gegen das Auflageprojekt zu erheben, kann den Entscheid nicht anfechten. Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Baudirektion Kanton Zürich
Tiefbauamt
Projektieren und Realisieren
Walcheplatz 2
8090 Zürich