1. Sep. 2023, 06:00 Uhr
Beschlüsse des Gemeindeparlaments vom 28. August 2023
- Ersatzwahl eines SpezKo BZO-Mitglieds für den Rest der Amtsperiode 2022 - 2026 Gewählt ist: Donikë Sejdiu, Grüne
- Ersatzwahl eines GPK-Mitglieds für den Rest der Amtsperiode 2022 - 2026 Gewählt ist: Michael Koger, SP
- Der Vorlage 16/2022 des Stadtrats auf Teiländerung der Bau- und Zonenordnung im Hinblick auf den Kommunalen Mehrwertausgleich sowie Genehmigung des Reglements zum kommunalen Mehrwertausgleichsfonds wird zugestimmt. (21 zu 9 Stimmen)
- Die Motion von John Daniels betreffend "Bau und Zonenordnung" wird im Sinne von § 69 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments als erledigt abgeschrieben.
- Das Postulat von Marianne Habegger betreffend "verkehrsberuhigende Massnahmen an der Spitalstrasse" wird im Sinne von § 69 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments als erledigt abgeschrieben.
- Das Postulat von Pascal Leuchtmann betreffend "Sicherheit am Bahnhof Schlieren" wird im Sinne von § 69 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments als erledigt abgeschrieben.
- Das Postulat von Kushtrim Aziri betreffend "Sicherheit Brandstrasse" wird im Sinne von § 69 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments als erledigt abgeschrieben.
- Das Postulat von David Baumann betreffend "Einführung eines Jugendparlaments in Schlieren" wird im Sinne von § 69 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments als erledigt abgeschrieben.
- Das Postulat von Manuel Kampus betreffend "Generationengerechter Bewegungs- und Begegnungsraum" wurde von dem Postulanten an der Sitzung zurückgezogen und ist somit erledigt.
Olivia Boccali Selina Kaufmann
Präsidentin Parlamentssekretärin
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann
– wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V. mit § 21a VRG) beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden.
– wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 i.V. mit § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG).