4. Dez. 2023, 09:45 Uhr
Rabattierung Gastarif SKR Nr. 11.21 per 1. Januar 2024
Die Erdgaspreise sind seit dem Konflikt in der Ukraine sehr volatil. Um auf geringe Preissenkungen von kurzer Dauer schneller reagieren zu können, erteilt der Stadtrat mit Beschluss Nr. 99/2023 vom 3. Mai 2023 dem Ressort Werke, Versorgung und Anlagen die Kompetenz, mit einem auf drei Monate befristeten Rabatt reagieren zu können. Die Kompetenz gilt vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2025. Über Gastarifanpassungen entscheidet weiterhin der Stadtrat. Prognosen für das erste Quartal 2024 zeigen tendenziell stagnierende Einkaufspreisen auf. Somit wird auf den mengenabhängigen Energiepreis ein Rabatt von 30 % gewährt. Gegen diesen Beschluss kann, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Das Gastarifblatt kann im Stadthaus, Stadtkanzlei, eingesehen, unter Telefon 044 738 15 76 bestellt oder online unter www.schlieren.ch, Aktuelles, amtliche Mitteilungen, Erlass SKR Nr. 11.21 gültig ab 1. Juli 2023, eingesehen werden.
Ressort Werke, Versorgung und Anlagen
Schlieren, 4. Dezember 2023
Ressort Werke, Versorgung und Anlagen
Schlieren, 4. Dezember 2023