27. Jul. 2022, 09:37 Uhr
Wichtige Mitteilungen
Feuerverbot in Schlieren
Der Stadtrat schätzt die Brandgefahr auf dem Gebiet der Stadt Schlieren als erheblich ein. Er hat deshalb ergänzend zu den kantonalen Sicherheitsregeln ein allgemeines Feuerverbot erlassen.
Aufgrund des seit längerem andauernden niederschlagsfreien Wetters bei hohen Temperaturen hat der Stadtrat ein allgemeines Feuerverbot ausgesprochen. Sowohl im Wald als auch auf Getreidefeldern sowie in Wiesen und Böschungen herrscht eine grosse Trockenheit. Bereits kleine Funkenwürfe können Brände entfachen. Und es ist weiterhin heisses und mehrheitlich trockenes Wetter prognostiziert, abgesehen von einzelnen Gewittern, die nicht zur Entspannung der Lage führen.
Es gilt deshalb auf dem ganzen Gebiet der Stadt Schlieren ein allgemeines Feuerverbot. Dieses Verbot bedeutet:
Erlaubt sind weiterhin Gas- und Elektrogrills auf kippsicherem, feuerfestem Untergrund.
Eine Aufhebung des Verbots ist erst nach ausgiebigen und flächendeckenden Niederschlägen und einem Rückgang der Temperaturen möglich.
Es gilt deshalb auf dem ganzen Gebiet der Stadt Schlieren ein allgemeines Feuerverbot. Dieses Verbot bedeutet:
- Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen)
- Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden
- Kein Abbrennen von Feuerwerk
- Keine Höhenfeuer
- Kein Wegwerfen von brennenden Raucherwaren und Streichhölzern.
Erlaubt sind weiterhin Gas- und Elektrogrills auf kippsicherem, feuerfestem Untergrund.
Eine Aufhebung des Verbots ist erst nach ausgiebigen und flächendeckenden Niederschlägen und einem Rückgang der Temperaturen möglich.