Reglement über den Betrieb der schulergänzenden Betreuung der Schule Schlieren (Betriebsreglement) SKR 14.60, Revision
Die Volksschulgesetzgebung hält fest, dass die Gemeinden in der Zeit zwischen 7:30 Uhr und 18:00 Uhr ein Tagesstruktur-Angebot zur Verfügung stellen, das dem tatsächlichen Bedarf entspricht (Art. 30a Abs. 2 Volksschulgesetz, VSG, sowie Art. 32a Abs. 1 Volksschulverordnung, VSV). Tagesstrukturen sind Betreuungsangebote, die Schülerinnen und Schüler ergänzend zum Unterricht besuchen können (Art. 30a Abs. 1 VSG).
Im Betriebsreglement werden sämtliche Grundlagen festgehalten, die es für einen gesetzeskonformen Betrieb der schulergänzenden Betreuung benötigt. Die von der Schulpflege erarbeiteten Änderungen stimmen mit den gesetzlichen Minimalforderungen überein bzw. gehen in der Morgenbetreuung darüber hinaus. Die Schulpflege hat das überarbeitete Betriebsreglement der schulergänzenden Betreuung bei der Morgenbetreuung um eine halbe Stunde (ab 07:00 Uhr inkl. Frühstück) erweitert. Ergänzend kann künftig die Nachmittagsbetreuung auch nur für den halben Nachmittag (ausser Mittwoch) in Anspruch genommen werden.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Das Reglement kann bei der Abteilung Bildung und Jugend, Schulverwaltung, Freiestrasse 1, 8952 Schlieren oder online unter www.schule.schlieren.ch, Schulpflege, Newsletter, Erlass SPF Nr. 118 24/25 gültig ab 01. August 2025 ab dem 24. Januar 2025 eingesehen werden.
Schulpflege
Schlieren, 24. Januar 2025