10. April 2017
Ersatzwahl eines Mitglieds der Bürgerrechtskommission für den Rest der Amtsdauer 2014 – 2018,
Mit Schreiben vom 1. Februar 2017 hat Jürg Brem beim Bezirksrat Dietikon um Entlassung aus der Bürgerrechtskommission ersucht. Mit Beschluss vom 22. Februar 2017 hat der Bezirksrat Jürg Brem auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Ersatzwahl der Bürgerrechts-kommission entlassen und den Stadtrat beauftragt, die Ersatzwahl anzuordnen. Der Stadtrat Schlieren hat den 1. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Bürgerrechts-kommission für die Amtsdauer 2014 bis 2018, gestützt auf die massgeblichen Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der dazugehörigen Verordnung (VPR), auf Sonntag, 24. September 2017, angeordnet.
Wahlvorschläge sind in Anwendung von § 48 ff. des Gesetzes über die Politischen Rechte innert 40 Tagen ab Publikation der Wahlanordnung, d.h. bis 22. Mai 2017, beim Stadtrat Schlieren, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, einzureichen. Als Mitglied der Bürgerrechts-kommission ist nur wählbar, wer stimmberechtigt ist und seinen politischen Wohnsitz in Schlieren hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat schon bisher in diesem Amt war, angegeben werden.
Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Schlieren unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Vorschlag unterzeichnen.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist von 40 Tagen veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert, zurückgezogen oder es können auch neue Vorschläge eingereicht werden.
Wahlvorschlagsformulare sind bei der Stadtkanzlei Schlieren, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren (Telefon 044 738 15 76; stadtkanzlei@schlieren.ch) erhältlich.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Stadtrat Schlieren
Wahlvorschläge sind in Anwendung von § 48 ff. des Gesetzes über die Politischen Rechte innert 40 Tagen ab Publikation der Wahlanordnung, d.h. bis 22. Mai 2017, beim Stadtrat Schlieren, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, einzureichen. Als Mitglied der Bürgerrechts-kommission ist nur wählbar, wer stimmberechtigt ist und seinen politischen Wohnsitz in Schlieren hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat schon bisher in diesem Amt war, angegeben werden.
Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Schlieren unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Vorschlag unterzeichnen.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist von 40 Tagen veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert, zurückgezogen oder es können auch neue Vorschläge eingereicht werden.
Wahlvorschlagsformulare sind bei der Stadtkanzlei Schlieren, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren (Telefon 044 738 15 76; stadtkanzlei@schlieren.ch) erhältlich.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Stadtrat Schlieren