Coronavirus: Wirtschaftliche Notfallhilfe für Selbstständigerwerbende / KMU
Selbstständigerwerbende und Kleinst-Unternehmen erhalten auf rasche und möglichst unbürokratische Weise finanzielle Unterstützung.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 19. März 2020 ein Corona-Hilfspaket verabschiedet. Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden auf rasche und möglichst unbürokratische Weise den Selbstständigerwerbenden und Kleinst-Unternehmen, die durch die aktuelle Situation in eine Notlage geraten, helfend unter die Arme zu greifen. Um diese finanzielle Unterstützung zu erlangen, ist ein Unterstützungsgesuch bis spätestens 17. April 2020 einzureichen.
Die eingegangenen Gesuche werden raschmöglichst beurteilt. Ziel ist es, rasch zu entscheiden und den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern die notwendige Hilfe zukommen zu lassen.
Es wird erwartet, dass die vorgeschossenen Mittel zurückerstattet werden, sobald dies möglich ist.
Die wirtschaftliche Soforthilfe ist vor allem für Kleinst- und Einzel-Unternehmen in besonderen Notsituationen geplant. Alle anderen, grösseren Unternehmen werden durch das vom Bund geplante Programm unterstützt.
Merkblatt und Formular