Teilrevision Gebührentarif (SKR Nr. 9.11) per 1. August 2026
Der Stadtrat hat am 17. Juni 2026 die Teilrevision des Gebührentarifs, SKR 9.11, per 1. August 2026 beschlossen.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Der teilrevidierte Gebührentarif kann unter Telefon 044 738 15 76 bestellt sowie im Stadthaus, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren oder online unter www.schlieren.ch, Neuigkeiten, amtliche Mitteilungen, Erlass SKR 9.11, eingesehen werden.
Stadtrat
26. Juni 2026
