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Diverses
Publiziert am 23. Jan 2026, 09:30 Uhr

Neue Gasverordnung zum 01.01.2026 in Kraft getreten

Am 01.01.2026 ist die neue Gasverordnung der Stadt Schlieren in Kraft getreten. Aufgrund dieser gesetzlichen Grundlage und des Netto-Null-Ziels des Stadtrats plant Schlieren, das Gasnetz ab 2035 etappenweise stillzulegen.

Die Stadt Schlieren geht bei der Stilllegung des Gasnetzes in drei Etappen vor und legt zunächst ab 2035 die Gebiete im Bereich Zwiegartenstrasse und Rainweg sowie das Industriegebiet Rohr still, gefolgt von weiteren Gebieten ab 2040 und ab 2045. Zuerst werden die Gebiete stillgelegt, in denen eine Erneuerung der Gasnetze ansteht. Entsprechend können Kosten für die Erneuerung der Infrastruktur eingespart werden.

Die endgültige Stilllegung der Hausanschlüsse erfolgt durch den Eigenwirtschaftsbetrieb Gasversorgung auf eigene Kosten. Kosten für notwendige Arbeiten innerhalb der Hausinstallation sind unverändert von den Eigentümerinnen und Eigentümern zu tragen.

Die Stadt Schlieren unterstützt Privatpersonen und Unternehmen weiterhin mit einer kostenlosen Erstberatung. Kontaktieren Sie uns unter Energieberatung Schlieren.

Hier finden Sie weitere Informationen:

  • Gasversorgung Schlieren
  • Verordnung über die Gasversorgung und über die Teilstilllegung des Gasleitungsnetzes (GVO)
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