Betriebsreglement und Elternbeitragsreglement Betreuungseinrichtungen 2018
Reglement über die Beiträge der Eltern / Erziehungsberechtigten an die schulergänzende Betreuung (Elternbeitragsreglement).
Die Schulpflege hat mit Beschlüssen vom 30. Oktober 2018 das Betriebsreglement für die schulergänzenden Betreuungseinrichtungen der Schule Schlieren und das Reglement über die Beiträge der Eltern / Erziehungsberechtigten an die schulergänzende Betreuung (Elternbeitragsreglement) verabschiedet und das Inkrafttreten auf den 1. Februar 2019 festgesetzt.
Gegen diese beiden Beschlüsse kann, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Um die Rechtssicherheit für die Eltern / Erziehungsberechtigten von Kindern, welche in den Betreuungseinrichtungen betreut werden, zu gewährleisten, wird einem allfälligen Rekurs gegen den Beschluss betreffend das Reglement über die Beiträge der Eltern / Erziehungsberechtigten an die schulergänzende Betreuung (Elternbeitragsreglement) die aufschiebende Wirkung entzogen.
Das Betriebsreglement für die schulergänzenden Betreuungseinrichtungen der Schule Schlieren und das Reglement über die Beiträge der Eltern / Erziehungsberechtigten an die schulergänzende Betreuung (Elternbeitragsreglement) können im Stadthaus, Schulverwaltung eingesehen, unter Telefon 044 738 14 60 bestellt oder nachstehend zum Download angeklickt werden.
Schulfpflege Schlieren