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aufgenommen
 Stadtmelder  29.06.2026
Verkehr, Lärm, Signalisation

Nutzung öffentlicher Flächen als Kunden und Mitarbeiterparkplätze

Beschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren



Seit mehreren Jahren ist festzustellen, dass entlang der alten Badenerstrasse regelmässig eine grosse Anzahl Fahrzeuge abgestellt wird. Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich ausschliesslich um Fahrzeuge von Gästen sowie Mitarbeitenden der Sommerbeiz.



Die betreffende Fläche wird dadurch faktisch als Kunden und Mitarbeiterparkplatz genutzt, obwohl keine offiziellen Parkfelder oder eine entsprechende Signalisation erkennbar sind.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

- Verfügt der Gastronomiebetrieb oder dessen Eigentümer über eine Bewilligung oder eine andere behördliche Erlaubnis, welche den Gästen und Mitarbeitenden die Nutzung dieser Fläche als Parkplatz gestattet?

- Bestehen zwischen der Stadt Schlieren und dem Gastronomiebetrieb irgendwelche Vereinbarungen, Bewilligungen oder vertraglichen Regelungen betreffend die Nutzung dieser Fläche als Kunden und Mitarbeiterparkplatz?



- Weil es sich um öffentlichen Grund handelt: Wird dem Gastronomiebetrieb für die Nutzung dieser Fläche ein Mietzins, eine Benützungsgebühr oder eine andere Entschädigung verrechnet

- Falls keine Gebühren oder Entschädigungen erhoben werden: Aus welchen Gründen wird dieser Betrieb gegenüber anderen Gewerbebetrieben bevorzugt behandelt? Wie lässt sich dies mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung sämtlicher Gewerbetreibenden vereinbaren? Können sämtliche Gewerbebetriebe in Schlieren unter denselben Voraussetzungen genau diese Flächen als Kunden oder Mitarbeiterparkplätze nutzen oder handelt es sich hierbei um eine absichtliche Ausnahme zugunsten nur dieses einzelnen Betriebs?



Nach unserem Kenntnisstand ist die Alte Badenerstrasse für den allgemeinen Privatverkehr gesperrt. Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage oder Ausnahmebewilligung gelangen die Fahrzeuge der Gäste und Mitarbeitenden auf diese Fläche?

Falls keine entsprechende Ausnahmebewilligung besteht: Welche Behörde ist für die Kontrolle dieser Fläche zuständig? Weshalb werden die dort parkierenden Fahrzeuge nicht kontrolliert oder sanktioniert?





Vielen Dank für Ihre Auskunft.
map-location
Karte
Badenerstrasse 6
8952 Schlieren
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