Beschreibung
Wiederholt wird hier gegen die Schlieremer Abfallverordnung verstossen. (Art. 7. Abs. 7. „Es ist verboten, Abfälle im Freien auf öffentlichem oder privatem Grund abzulagern oder stehen zu lassen“). Habe verstanden, dass Sie den privaten Eigentümer/ die Verwaltung wiederholt darauf aufmerksam gemacht haben. Vermutlich ist es unumgänglich, hier (wie z.B. bei der Parkordnung üblich), andere Massnahmen zu ergreifen, als ‚aufmerksam zu machen‘. Dieser illegale Abfallberg im Wohnquartier geht echt nicht!beantwortet
Stadtmelder 19.03.2024
Abfallentsorgung
Verstoss gegen Abfallverordnung
Antwort
19. Mär. 2024, 14:34 Uhr
Durch den Abriss des ganzen Schindler Areals sind die Einwohner gezwungen, die Wohnungen in den nächsten Wochen zu verlassen. Nach Absprache mit den Verantwortlichen Parteien ist die Entsorgung durch die Eigentümerschaft privat geregelt und läuft nicht über die Stadt Schlieren.