29. Sep. 2023, 06:00 Uhr
Beschlüsse des Gemeindeparlaments vom 25. September 2023
1. Das Postulat von Michael Koger betreffend "Kinderfreundliche Gemeinde UNICEF" wird dem Stadtrat nicht überwiesen. (12 zu 15 Stimmen)
2.1 Vorlage Nr. 5/2023: Der Antrag des Stadtrats auf Nichteintreten auf den Antrag des Kontrollorgans Limeco zum Projektierungskredit in Höhe von 41.4 Millionen Franken für den Ausbau der Abwasserreinigungs- und Kehrichtverwertungsanlage sowie den Ausbau zum Energiezentrum wird abgelehnt. (5 zu 21 Stimmen)
2.2 Vorlage Nr. 5/2023: Der Projektierungskredit des Kontrollorgans von Limeco vom 21. Dezember 2022 über 41.4 Millionen Franken (exkl. MWST) für die Planungen "Erweiterungen der Abwasserreinigungsanlage", "Ersatzneubau Kehrichtverwertungsanlage inkl. Abscheidung CO2" sowie "Schnittstellen Energiegewinnung" wird angenommen. (22 zu 5 Stimmen)
2.1 Vorlage Nr. 5/2023: Der Antrag des Stadtrats auf Nichteintreten auf den Antrag des Kontrollorgans Limeco zum Projektierungskredit in Höhe von 41.4 Millionen Franken für den Ausbau der Abwasserreinigungs- und Kehrichtverwertungsanlage sowie den Ausbau zum Energiezentrum wird abgelehnt. (5 zu 21 Stimmen)
2.2 Vorlage Nr. 5/2023: Der Projektierungskredit des Kontrollorgans von Limeco vom 21. Dezember 2022 über 41.4 Millionen Franken (exkl. MWST) für die Planungen "Erweiterungen der Abwasserreinigungsanlage", "Ersatzneubau Kehrichtverwertungsanlage inkl. Abscheidung CO2" sowie "Schnittstellen Energiegewinnung" wird angenommen. (22 zu 5 Stimmen)
Gemeindeparlament
Olivia Boccali Stefan Rüegg
Präsidentin Parlamentssekretär a.i.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann
– wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimm-
rechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V. mit § 21a VRG) beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden.
– wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10,
8953 Dietikon, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 i.V. mit § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG).
– Der Beschluss gemäss Ziffer 2.2 untersteht dem obligatorischen Referendum.